Refurbed Ware

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Händler haben die Möglichkeit, Refurbished Produkte bei Conrad anzubieten. Viele Unternehmen leiden unter Kostendruck und Refurbished-Produkte sind eine sehr attraktive Option. Zusätzlich sind Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung für viele Unternehmen mittlerweile zu wichtigen Faktoren bei der Kaufentscheidung geworden. Infolgedessen steigt die Nachfrage nach Refurbished Produkten im B2B-Bereich kontinuierlich an.

Dabei gibt es einige technische und rechtliche Aspekte zu beachten.

Conrad’s Definition zu Refurbished

Das Wort “refurbished" kommt aus dem Englischen und lässt sich mit "überholt" übersetzen. Der Name vermittelt also direkt, dass es sich nicht einfach um gebrauchte Technik handelt, sondern um geprüfte, einwandfreie Ware

Im Unterschied zu Neuware handelt es sich um Geräte, die bereits im Einsatz waren, aber offiziell als refurbished Produkte verkauft werden dürfen. Generalüberholung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ware einer strengen Prüfung unterzogen wurde und sich als funktionsfähig erwiesen hat.

Defekte Bauteile wurden im Zuge der Überholung ausgetauscht. Dabei werden in der Regel Originalteile des Herstellers verwendet. Am Ende des Prozesses kann der Ware die technische Funktionsfähigkeit bescheinigt werden.

Neben der technischen Prüfung wird meist auch die optische Qualität dokumentiert. Viele Menschen können mit Mängeln wie Kratzern an der Außenhülle leben, andere stören sich sehr daran.

Bevor Händler aufbereitete Ware zum Verkauf anbieten, können durch die Qualitätskontrolle der Optik vorhandene optische Gebrauchsspuren in der Beschreibung für potenzielle Kunden klar benannt werden.

Voraussetzungen als Seller:
  • Mindestens 14 Tage Rückgaberecht: Seller müssen in ihren AGB deutlich machen, dass sie den Conrad B2B-Kunden ermöglichen, ihre Waren innerhalb von (mindestens) 14 Tagen zurückzusenden.

    • Die Kosten werden vom Seller getragen.

    • Wir empfehlen jedem Seller, bei jeder Rückgabe ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen.

  • 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung muss ebenfalls in den AGB der Seller enthalten sein. Falls diese keine eigenen AGB hochladen, gilt die Gewährleistung der Neuware: 24 Monate.

  • Der Händler willigt ein, nach § 25a Abs. 8 UStG auf die Differenzbesteuerung zu verzichten, und verpflichtet sich nach § 25a Abs. 4 UstG, nicht von der Gesamtdifferenzbesteuerung Gebrauch zu machen.

    • Differenzbesteuerung: Das ist sehr wichtig für Seller, die von Privatkunden ankaufen. Da Conrad keine Differenzbesteuerung abbilden wird, müssen diese Seller darauf verzichten und 19 % Umsatzsteuer im gesamten Nettoverkaufspreis berechnen, um ihre Marge beibehalten zu können. Für Seller, die von Geschäftskunden ankaufen, ist dies nicht relevant, da sie nicht mit Differenzbesteuerung arbeiten.

  • Alle Geräte müssen überprüft werden, dürfen keine Datenspuren aufweisen und müssen 100 % funktionsfähig sein - Akkuleistung muss mindestens > 80 % betragen.

    ❌ Nicht voll funktionsfähige, unvollständige oder nicht auf die volle Funktionsfähigkeit überprüfte Waren sind nicht zugelassen.

    ❌ Ungeprüfte Rückläufer-B-Ware ist ebenfalls nicht zugelassen.

Qualitätsstandards:

Qualitätssicherung: Bei der Qualität war Conrad immer an der Spitze. Daran soll sich nichts ändern. Wir möchten unseren Kunden versichern, dass sie qualitativ hochwertige Refurbished-Produkte erhalten. Daher muss der Seller mit Konsequenzen rechnen, wenn er eine oder mehrere der hier genannten Qualitätskriterien nicht einhält. Wir können Produkte sofort sperren und den Seller auffordern, das Problem zu beheben. Bei mehrmaligem Verstoß behält sich Conrad eine komplette Shopsperrung und eine rechtlich gültige Kündigung vor.

Technisches Onboarding

Folgend möchten wir Ihnen unsere im Juli gelaunchte angepasste Refurbished Logik vorstellen. Entsprechende Angebote werden zusammen mit dem Originalprodukt auf einer Seite angezeigt; der Kunde kann in der Buybox aus den verschiedenen Optionen wählen. Die Suchergebnislisten werden ebenfalls angepasst.

Grundlegende Änderungen:

Die Information über den Zustand eines Produkts wird ausschließlich am Angebot mitgegeben. Dazu gibt es 2 Felder im Angebots-Upload, zum einen das bereits bekannte Merkmal ‘’Status des Angebots’’ (code: state) sowie das nun ebenfalls für diesen Zweck nötige Feld ‘’Beschreibung des Angebots’’ (code: description).

Status des Angebots (Code: state):
  • Neu (techn. Code :11):

Das Produkt ist unbenutzt, originalverpackt mit komplettem Zubehör, ggfs. mit ungebrochenem Siegel.

  • Exzellent ( techn. Code :12): 

Das Produkt ist technisch voll funktionsfähig und optisch nahezu neuwertig. Es können minimale Gebrauchsspuren oder kaum sichtbare Kratzer vorhanden sein, die aber aus 30cm Entfernung nicht erkennbar sind. Falls das Gerät ein Display besitzt, muss dieses absolut kratzerfrei sein.

  • Sehr gut (techn. Code :13): 

Das Produkt ist technisch voll funktionsfähig und optisch in sehr gutem Zustand. Es kann leichte Gebrauchsspuren oder vereinzelte, feine Kratzer aufweisen, die aus weniger als 30cm Entfernung sichtbar sein können. Der Bildschirm kann minimale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch dürfen diese bei eingeschaltetem Zustand nicht sichtbar sein.

  • Gut (techn. Code :14): 

Das Produkt ist technisch voll funktionsfähig, zeigt jedoch sichtbare Gebrauchsspuren. Es können mehrere Kratzer oder Abnutzungsspuren vorhanden sein, die aus 30cm Entfernung erkennbar sind. Der Bildschirm kann Kratzer aufweisen, jedoch dürfen diese bei eingeschaltetem Zustand nicht die Nutzung beeinträchtigen.

Beschreibung des Zustands (Code: description):

Geben Sie hier zusätzliche detaillierte Informationen zum Zustand Ihres Angebotes an, zum Beispiel:  "Das Gerät hat einen 5 mm langen und 1 mm breiten Kratzer auf der Rückseite"

Beachten Sie, dass dieses Feld für jegliche Refurbished Zustände (außer Neu)   verpflichtend befüllt werden muss. Nur so kann eine saubere Validierung erfolgen und die Angebote im Shop entsprechend angezeigt werden.

Zusätzlich können Sie Ihre Unique Selling Points hinzufügen (30 Tage Rückgaberecht anstatt 14, Quality Standards, etc…).

Durch dieses Vorgehen haben Sie zukünftig auch die Möglichkeit, zu einem einzelnen Produkt verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Zuständen anzubieten.

 

Achten Sie bei zukünftigen Produktdaten-Feeds auf eine absolut zustands-neutrale Beschreibung des Produkts.

  • Der Produkt-Titel und die Beschreibungen dürfen keinerlei Angaben wie Neu, OVP, refurbished oder ähnliches beinhalten. 
  • Bilder und Dokumente zeigen das Neuprodukt. Übermitteln Sie keine Bilder angebrochener Verpackungen oder Detailfotos von Schäden. 
  • Verwenden Sie den originalen EAN/GTIN, sowie die Original Marke und Hersteller-Teilenummer des Produkts.
  •  Sonderfall Apple: Aufgrund der Einschränkung für den Verkauf von Neuware auf autorisierte Reseller in Deutschland, muss für Refurbished Apple Produkte die separate Marke Apple refurbished genutzt werden. Ansonsten gilt auch hier: Original-EAN und Teilenummer des Produkts.

 

→ Für die Kategorisierung der Refurbished Artikel sind daneben ausschließlich die Original Artikelgruppen zu verwenden (einst noch in der Struktur enthaltene Refurbished Artikelgruppen sind nicht mehr verfügbar) 

Hier finden Sie ein entsprechendes Mapping aller relevanten Artikelgruppen.

Sämtliche Angebote die sich nicht auf den Zustand “Neu” beziehen, werden aus Gewährleistungsgründen automatisch vom Flash-Dropshipment ausgeschlossen.

 

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