Anforderungen neue Produktmarken
In diesem Artikel möchten wir Ihnen gerne die Anforderungen an einen Request zur Anlage einer neuen Produktmarke beschreiben.
Zum besseren Verständnis werden im Nachgang inhaltliche und prozessuale Zusammenhänge sowie die möglichen Konsequenzen für Kunden und Partner bei der Nichteinhaltung der Vorgaben erläutert.
Wichtig ist insbesondere, dass beim Mapping der Marken auf die Schreibweise geachtet wird, da diese sich zum Teil ähneln und es somit zu irrtümlichen Zuordnungen Ihrer Marken auf die Conrad Markenliste kommen kann. Z.B.:
- Tigergrip
- Tiger-Vac
- Tiger-Lifting
- Tiger
- eTiger
- Tiger Motor
- Tiger Electronics
Bspw. könnte eine Markenschreibweise in Ihrem PIM System für Tiger Electronics = Tiger in einer Zuordnung auf die Marke Tiger bei Conrad resultieren, obwohl es unterschiedliche Hersteller sind.
Pflichtangaben für die Anforderung zur Anlage oder Änderung einer Marke
- Markenname
- URL zur Website des Markenauftritts
- Marken-Logo in entsprechender Qualität
- Markenregistrierung (Dokument oder Link zur Registrierung)
EUIPO - eSearch
DPMAregister | Registerauskunft des Deutschen Patent-und Markenamtes (DPMA)
Quelle: DPMA, EUIPO
Registered brand owner feature / Markeninhaber als exklusiver Content-Owner
Wenn Sie als Seller gleichzeitig Hersteller bzw. Inhaber einer Marke sind, können Sie sich nach Nachweis (z.B. durch Link auf den Markeneintrag bei DPMA oder EUIPO) als exklusiver Content-Owner hinterlegen lassen. Somit bestimmen sie alleinig, welche Kategorie, Beschreibung, Bilder und Dokumente zu ihrem Produkt in unserem Onlineshop angezeigt werden.
Für Produkte, die sie selbst nicht hochgeladen haben, gilt die bisherige Logik, ebenso in Ländern, in denen Sie selbst nicht als Seller aktiv sind oder Produktdaten bereitgestellt haben.