Leitfaden zur DAC7 Konformität
bereits am 01.01.2023 trat das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft - mit dieser Informationen möchten wir Ihnen rechtliches Hintergrundwissen bieten und Ihnen Ihren konkreten Handlungsbedarf aufzeigen.
Rechtlicher Hintergrund
Als digitaler Plattformbetreiber sind wir dadurch verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen die nach PStTG gesetzlich geforderten Informationen über Seller zu sammeln und sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das Gesetz soll den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen verschaffen, um Kenntnis über wirtschaftliche Aktivitäten von Anbietern auf digitalen Plattformen zu erhalten.
Was ändert sich dadurch für Verkäufer auf dem Conrad Marketplace?
An der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Verkäufer und uns als Marktplatzbetreiber ändert sich nichts. Nach dem PStTG sind durch uns als Plattformbetreiber verschiedene Informationen über die Verkäufer zu erheben und an das BZSt zu melden.
Ein Teil dieser benötigten Informationen liegt uns bereits durch Ihre Registrierung auf unserem Conrad Marketplace vor. Das PStTG fordert weitere Angaben, welche durch Sie als Verkäufer in Ihrem Mirakl Konto mitgeteilt werden müssen. Sie tragen für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer hinterlegten Daten die Verantwortung. Die von Ihnen ausgefüllten Informationen fließen in die Meldung an das BZSt ein. Die Meldung selbst übernehmen wir als Plattformbetreiber.
Welche Informationen muss ein Verkäufer auf dem Conrad Marketplace zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des PStTG angeben?
Das PStTG nimmt eine Unterscheidung der Anbieter in natürliche Personen und Rechtsträger vor. Je nach Klassifizierung sind unterschiedliche Angaben zu machen (vgl. hierzu §14 Abs. 2, 3 PStTG). Falls Sie in Ihrer Einordnung und daraus folgend meldepflichtiger Informationen nicht sicher sind, gehen Sie bitte auf Ihren Steuerberater zu.
Was ist zu tun?
In Ihrem Mirakl Konto (Einstellungen Shops) im Reiter “Informationen zur Rechnungsstellung“ wurden neue Felder bereitgestellt, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Diese Felder finden Sie in den standardmäßigen sowie spezifischen Rechnungsinformationen.
In den standardmäßigen Rechnungsinformationen klicken Sie auf Bearbeiten, prüfen die bereits angegebenen Daten und ergänzen bitte die nicht ausgefüllten Felder.
In den spezifischen Rechnungsinformationen können Sie zusätzliche meldepflichtige Informationen angeben (vgl. hierzu § 14 Abs. 2, 3 PStTG), wie beispielsweise weitere
- Steueridentifikationsnummern
- Für die Angaben in MIRAKL wird die bundeseinheitliche 13-stellige Steuernummer benötigt und nicht die Steuernummer des jeweiligen Bundeslandes.
- Die Eingabe der Steuernummer erfolgt bitte ohne Trennzeichen - kein -, kein /, einfach nur die jeweiligen Zahlenkombination ohne Leer-/Sonderzeichen
- zur Ermittlung Ihrer Steueridentifikationsnummer, falls nicht ohnehin bekannt, können Sie z.B. einen Umrechner verwenden : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Infothek/Steuernummer-Umrechner/steuernummer-umrechner.html
- Für die Angaben in MIRAKL wird die bundeseinheitliche 13-stellige Steuernummer benötigt und nicht die Steuernummer des jeweiligen Bundeslandes.
- Betriebsstätten (nur bei Rechtsträgern)
Bitte beachten Sie, dass für die Information der Ansässigkeiten und Betriebsstätten kein separates Feld vorgesehen ist. Sie können diese Angabe leisten, indem Sie die Adresse Ihrer Ansässigkeiten oder Ihrer Betriebsstätten in den Adressfeldern angeben. Wir leiten aus allen von Ihnen angegebenen Adressangaben in den standardmäßigen und spezifischen Rechnungsinformationen die Angabe Ihrer meldepflichtigen Ansässigkeiten sowie Betriebsstätten ab.
Durch das Speichern der Daten in den Rechnungsinformationen bestätigen Sie, dass Sie alle relevanten Informationen korrekt und vollständig genannt haben. Wir erstellen auf Basis Ihrer Angaben die Meldung an das BZSt.
Bis wann müssen Sie diese Anweisung umsetzen?
Bitte vervollständigen Sie Ihre Daten bis spätestens 24.11.2023.
Wir werden nach Analyse der Ergebnisse gegebenenfalls einen weiteren Reminder versenden, müssen aber letzten Endes Anbieter sperren, die ihre Informationen nicht vollständig liefern.
Für natürliche Personen / Einzelhändler wird es vor Jahresende noch eine Anpassung geben, die es erlaubt, spezifische Daten wie Geburtstag und Geburtsort anzugeben - darüber werden wir noch einmal gesondert informieren.
Wann erfolgt die Meldung durch den Plattformbetreiber?
Wir werden im Januar 2024 die erste Meldung rückwirkend für das Jahr 2023 beim BZSt abgeben. Nach erfolgter Meldung werden wir Sie über die gemeldeten Daten informieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Regularien.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Conrad Marketplace Team