Liste unzulässiger Produkte

Recht & Compliance

Der Conrad Marketplace steht für eine Vielzahl an Produkten aus dem Bereich des technischen Betriebsbedarfs in bester Qualität von ausgewählten Verkäufern.

Um unseren Geschäftskunden ein breites, aber auch passendes Sortiment anbieten zu können und dem guten Image des Marketplace gerecht zu werden, sind bestimmte Produkte vom Vertrieb über den Conrad Marketplace ausgeschlossen

Folgende Produkte dürfen nicht über den Marketplace verkauft werden (Stand AGB Version 4.3.5):

  1. Produkte, die anwendbaren Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen nicht entsprechen, insbesondere gegen Urheberrechte, Patent- Marken- oder Designrechte oder gegen sonstige Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen verstoßen,

  2. Produkte, die gebraucht und /oder generalüberholt sind und nicht die Bedingungen des “Conrad Electronic Refurbishment Program” erfüllen,

  3. Produkte, die Bestimmungen zum Jugendschutz unterliegen,

  4. Produkte, die (Produkt-) Sicherheits- oder Konformitätsbestimmungen (einschließlich Kennzeichnungsbestimmungen wie dem CE-Kennzeichen) nicht einhalten,

  5. Produkte, deren Abgabe eine bestimmte Qualifikation, (auch behördliche) Zulassung oder ähnliches erfordert (z.B. apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Medizinprodukte, Betäubungsmittel),

  6. Produkte, deren Erwerb oder Besitz eine Erlaubnis erfordert (z.B. waffenrechtliche Erlaubnis),

  7. Produkte, deren Verkauf ein Embargo der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der USA verletzen würde, 

  8. Produkte, die gewaltverherrlichende Inhalte aufweisen,

  9. Produkte, die Explosivstoffe im Sinne der EU-Explosivstoffverordnung sind,

  10. Spielzeug (insbesondere Kriegsspielzeug) oder Sexspielzeug,

  11. Lebensmittel,

  12. Fahrzeugbatterien im Sinne der EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG), die einer Pfandpflicht nach § 10 BattG unterliegen;

  13. Tiere oder Gegenstände, die auf der Liste der „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES) stehen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Liste unzulässiger Produkte jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Über eine Änderung/Erweiterung der Liste unzulässiger Produkte werden Sie im Rahmen einer Änderung der Marketplace-AGB rechtzeitig informiert.

Unabhängig von den oben aufgeführten Produkten können weitere Artikel aus Ihrem Sortiment unter Umständen aus steuer- und/oder außenwirtschaftsrechtlichen Gründen in Deutschland nicht in Verkehr und damit auch nicht über unseren Marketplace vertrieben werden dürfen. Die Verantwortung zur Prüfung Ihres Sortiments auf Einhaltung dieser regulatorischen Vorschriften liegt bei Ihnen.

Daher sollten Sie sich laufend über die rechtlichen Anforderungen beim Versand und die Auswirkungen des Vertriebs bestimmter Produkte und Waren eigenständig und umfassend informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Versand von Gefahrgut bzw. Explosivgegenständen, im Hinblick auf zoll- und steuerrechtliche Vorschriften sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, insbesondere für den Fall, dass Sie Produkte oder Waren von Verkäufern außerhalb der Europäischen Union erwerben oder dorthin versenden.