Gültige Garantieerklärungen müssen...
- klarer und verständlicher Sprache formuliert sein.
- einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln enthalten; darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden
- Name und Anschrift des Garantiegebers enthalten
- das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie beschreiben
- die Ware exakt nennen, auf die sich die Garantie bezieht
- die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes erklären
Gewährleistung/Herstellergarantie
Die freiwillige Herstellergarantie ist nicht zu verwechseln mit der Händler-Gewährleistung von 24 Monaten! Die Herstellergarantie ist unabhängig der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers, welche in der Regel 24 Monate beträgt, bei Gebrauchtwaren aber auf 12 Monate verkürzbar ist. Eine Garantie ist eine zusätzliche Leistung, die auch keinen Einfluss auf die Gewährleistung haben darf.
Gewährleistung
Diese ist Verbrauchenden gesetzlich zugesichert und gilt gegenüber dem Verkäufer/Händler. Einen Anspruch auf Gewährleistung gibt es, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel innerhalb 12 Monaten auftritt, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden ist. In dieser Zeit muss der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen – oder beweisen, dass der Mangel selbst verschuldet wurde.
In den restlichen 12 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war.Beispiel: Das Display eines Messgeräts ist nach 2 Monaten defekt. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird das Gerät gegen ein Neues ausgetauscht.
Garantie
Eine freiwillige Garantie kann die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen, diese aber ergänzen.
Beispiel: Ein Produkt hat eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahre, jedoch gleichzeitig auch 2 Jahre freiwillige Herstellergarantie. Der Kunde könnte in diesem Fall auch noch nach 15 Monaten einfach auf die freiwillige Herstellergarantie zurückgreifen. Er muss dem Verkäufer/Händler nicht beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, wie es bei der Gewährleistung der Fall wäre.