Produktabbildungsbedingungen
Qualitäts-Anforderungen an Medien zur Produktanlage
Die Überlassung der Nutzungsrechte aller übergebenen Medien erfolgt, soweit ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, nach dessen Regelungen. Ansonsten nach den Vereinbarungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die hier in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar sind: conrad.de/de/partners/einkaufsbedingungen
Folgend Sie im Hinblick auf die unterschiedlichen Asset Typen den Anweisungen in diesem Dokument:
Hinweise
1. Cloudspeicher (z.Bsp. Google Drive, Dropbox, Apple iDrive, YouTube, Vimeo, usw.) funktionieren nicht als Dateiquelle für den Marktplatz. Das betrifft alle Medien egal ob Bilder, Videos oder PDFs. Ziel für den Link in der URL muss immer direkt die Datei sein.
2. Manche Systeme schränken Zugriffe auf Deeplinks ein. Damit die Zugriffe nicht als Crawler- oder Bot-Angriffe interpretiert und geblockt werden wäre es wichtig, den Zugriff zu erlauben (whitelisten).