Partnerinfo August 2025

Partner Updates

Sehr geehrte/r Conrad Marketplace Geschäftspartner/innen,

in der folgenden Partnerinfo informieren wir Sie über die neuesten und wichtigsten Themen und Änderungen auf dem Conrad Marktplatz.

Umgang mit Kundenrückgaben - Spezifizierung

Ein zentraler Baustein für den gemeinsamen Erfolg auf dem Conrad Marketplace ist ein einheitliches, faires und verlässliches Einkaufserlebnis für unsere Kunden. Das Vertrauen, das die Kunden in unsere Plattform setzen, ist die Grundlage für den Erfolg jedes einzelnen Händlers.

Dieser Gedanke liegt auch der jüngst eingeführten Rücktrittsrechts-Richtlinie für über den Conrad Marketplace getätigte Käufe zugrunde. Um deren einheitliche und faire Anwendung zu gewährleisten, möchten wir aus gegebenem Anlass die Bedeutung des Begriffs "Versiegelung / Schutzhülle" gemäß Ziffer 6 lit. a. näher erläutern.

Was ist eine "Versiegelung / Schutzhülle"?

Eine "Versiegelung" oder "Schutzhülle" im Sinne dieser Regelung ist eine zusätzliche, direkte Sicherung an der Ware selbst oder ihrer unmittelbaren Innenverpackung. Ihr Zweck ist es, die Neuwertigkeit, die vollständige Funktionsfähigkeit, die Unversehrtheit oder die hygienische Sicherheit des Produktes bis zur finalen Inbetriebnahme durch den Kunden zu gewährleisten.

Beispiele für eine solche Versiegelung sind:

  • Ein Hygienesiegel auf einem Rasierer oder einer Zahnbürste.
  • Eine verschweißte, antistatische Tüte, in der eine Hardware-Komponente wie eine Grafikkarte oder eine Festplatte verpackt ist.
  • Ein Aufreißsiegel an einem Behälter mit Verbrauchsmaterialien wie Tintenpatronen.

Das Öffnen oder Beschädigen einer solchen spezifischen Schutzhülle führt dazu, dass die Ware als "benutzt" gilt und somit vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist.

Abgrenzung zum Versand- oder Umkarton

Wir möchten ausdrücklich klarstellen, dass der übliche Versandkarton oder der bedruckte Umkarton des Produkts nicht als "Versiegelung / Schutzhülle" im Sinne der Ziffer 6 lit. a. zu verstehen ist. Das vorsichtige Öffnen des Umkartons, um die Ware zu prüfen, ohne dabei eine der oben beschriebenen, direkten Versiegelungen zu beschädigen, führt für sich allein noch nicht zum Ausschluss des Rücktrittsrechts. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zum Verschließen durch Einstecken des Pappdeckels mit Lasche in den Kartonkorpus über der betreffenden Einsteckstelle ein Klebestreifen oder Sticker angebracht ist, der zum Öffnen des Kartons entfernt oder durchtrennt werden muss.

Schon vor dem Hintergrund der handelsrechtlichen Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB muss es einem Geschäftskunden möglich sein, die Ware in Augenschein zu nehmen, um sie auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen zu überprüfen.

Läge in dem bloßen Öffnen des Kartons bereits ein Grund zum Ausschluss des Rücktrittsrechts, würden sich für den Kunden das vertragliche Rücktrittsrecht und die gesetzlichen Mängelrechte regelmäßig gegenseitig ausschließen. 

Das ist offensichtlich nicht gewollt. Denn der Kunde soll durch die Rücktrittsrechts-Richtlinie gerade zusätzliche Flexibilität erhalten und nicht in seinen Rechten beschränkt werden.

Wir stellen hiermit ferner klar, dass auch die in Ziffer 6. lit. b. genannten Produktgruppen nur dann von der Rückgabe ausgeschlossen sind, wenn sie online heruntergeladen wurden oder bei ihnen eine Schutzhülle / Versiegelung im vorgenannten Sinne geöffnet oder beschädigt wurde. Artikel aus diesen Produktgruppen sind also nicht generell von der Rückgabe ausgeschlossen.

Schließlich weisen wir Sie darauf hin, dass die Umsetzung der Rücktrittsrechts-Richtlinie Ihre vertragliche Pflicht gemäß Abschnitt C, Ziffer 6.5 sowie Abschnitt A, Ziffer 11.1 der Marketplace-AGB ist. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie stellt damit eine direkte Pflichtverletzung Ihrerseits gegenüber der Conrad Electronic SE dar, die zu Maßnahmen wie der vorübergehenden Sperrung Ihres Händlerkontos bis hin zur außerordentlichen Kündigung ihres Händlervertrags führen kann.

Wir bitten Sie daher nachdrücklich, Ihre internen Prozesse zur Bearbeitung und Abwicklung von Kundenrückgaben umgehend zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese vollständig mit den Vorgaben der Rücktrittsrechts-Richtlinie konform sind.

Sofern Sie ein bislang fehlerhaftes Verständnis dieser Regelungen bereits in Ihre eigenen AGB gegenüber Kunden auf dem Conrad Marketplace aufgenommen haben, bitten wir Sie, diese ebenfalls unverzüglich zu korrigieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Seller Portal - Neue Tabelle zu “falsch hinterlegten Sendungsnummern”

Um die Transparenz und Effizienz bei der Sendungsverfolgung zu verbessern, haben wir eine wichtige Neuerung im Seller Portal für Sie implementiert.

Ab sofort finden Sie ganz unten im Service Dashboard eine neue Tabelle mit dem Namen „Ihre Aufträge mit falsch hinterlegter Sendungsnummer“.

In diesem neuen Bereich werden alle Sendungen aufgelistet, bei denen eine fehlerhafte oder ungültige Sendungsnummer (Tracking-ID) hinterlegt wurde. Sie haben somit eine direkte und tagesaktuelle Übersicht über alle betroffenen Bestellungen. Wichtig zu wissen ist, dass nachträgliche Änderungen der Sendungsnummern nicht in der Tabelle sichtbar sind, da nur die erstmalige Pflege der Sendungsnummern systemisch geprüft werden kann. 

Ihr Vorteil:

  • Sofortige Fehlererkennung: Sie sehen auf einen Blick, welche Sendungsnummer nicht korrekt sind.
  • Schnelle Problemlösung: Sie können die fehlerhaften Sendungsnummern direkt identifizieren und eigenständig korrigieren.
  • Verbesserte Kundenzufriedenheit: Durch die schnelle Korrektur stellen Sie sicher, dass unsere Kunden den Sendungsstatus korrekt nachverfolgen können.

Wir bitten Sie, diese neue Tabelle regelmäßig zu überprüfen und die dort aufgeführten Sendungsnummern zeitnah zu korrigieren. Eine korrekte Sendungsverfolgung ist ein wesentlicher Bestandteil eines positiven Kauferlebnisses.

Seller Portal - Fehlerbericht von inaktiven Angeboten

Ab sofort werden im Legal Dashboard auch Fehler für inaktive Angebote angezeigt.

Was bedeutet diese Änderung für Sie?

Durch diese Erweiterung haben Sie nun die Möglichkeit, Datenfehler zu identifizieren und zu beheben, auch wenn Ihre Produkte aktuell nicht zum Verkauf angeboten werden. Dies ermöglicht Ihnen eine proaktive Datenpflege und stellt sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, sobald der Shop bzw. die Produkte wieder online gehen.

Wichtiger Hinweis zur Fehleranzahl:

Mit der Einbeziehung inaktiver Angebote kann die Gesamtzahl der angezeigten Fehler in Ihrem Dashboard ansteigen.

Unsere Empfehlung:

Um eine klare Übersicht zu behalten und die Datenqualität Ihres gesamten Sortiments sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen diese Gelegenheit zu nutzen und Produkte zu löschen, die Sie nicht mehr anbieten. Bitte überprüfen Sie die neu angezeigten Fehler und korrigieren Sie die entsprechenden Produktdaten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Conrad Marketplace Team