European Data Act
Sehr geehrte/r Conrad Marketplace Geschäftspartner/innen,
am 12.09.2025 tritt die EU-Verordnung 2023/2854, auch European Data Act (nachfolgend: “Data Act”) genannt, in Kraft. Diese neue, weitreichende EU-Verordnung soll einen faireren Zugang und eine bessere Nutzung von Daten, die durch vernetzte Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienste erzeugt werden, gewährleisten.
Der Data Act verpflichtet Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter der damit verbundenen Dienste, die Art und Weise der Datenverarbeitung und -nutzung offenzulegen. Verkäufer und Plattformen müssen diese Informationen ihrerseits bereits vor Vertragsabschluss bereitstellen. Details dazu finden Sie unter anderem hier: Das neue Datengesetz - Data Act
Um unseren Pflichten als Marktplatzbetreiber nachzukommen, haben wir zwei neue Produktmerkmale in den relevanten Kategorien eingeführt, die ab Inkrafttreten des Data Acts von Ihnen zu pflegen sind:
- Vernetztes Produkt oder verbundener Dienst
- ID: Product.ConnectedDevice
- Pflichtfeld, Auswahloptionen ja/nein
- Hinweis: Ein "verbundener Dienst" ist ein Dienst, der so in ein Produkt integriert oder mit ihm verknüpft ist, dass das Produkt ohne ihn eine seiner Funktionen nicht erfüllen könnte (z.B. eine Cloud-Anbindung für eine Überwachungskamera, Betriebssoftware auf einem Smartphone oder einer Fitnessuhr, oder dazugehörige Bedienungs-Apps). Die Informationspflichten gelten für das Produkt und den Dienst gleichermaßen.
- Information zur Datennutzung
- ID: Product.ConnectedDeviceInfoURL
- Pflichtfeld, wenn Product.ConnectedDevice zutrifft
- Bitte liefern Sie hier eine feste, globale URL, unter der der Hersteller bzw. der Diensteanbieter die Informationen zur Datennutzung bereitstellt. Die Zielseite muss international gültig sein und eine Sprachauswahl für in der EU relevante Sprachen enthalten. Beispiel: Apple Regulatory Information
- Sofern der Hersteller oder Diensteanbieter noch keine eigene Informationsseite zur Verfügung stellt, empfiehlt es sich, zumindest auf die Herstellerseite oder die Produktseite zu verlinken.
Relevante Kategorien sind all solche, die potenziell vernetzte Produkte oder solche mit verbundenen Diensten enthalten können. Beispielhaft und nicht abschließend: SmartHome-Systeme, SmartWatches, Staubsauger, Geräte der Alarm- und Sicherheitstechnik, Unterhaltungselektronik, aktive Netzwerktechnik u.v.m. (weitere Informationen dazu finden Sie hier).
Die von Ihnen unter dem Punkt “Information zur Datennutzung” verlinkte Seite muss insbesondere die folgenden produktspezifischen Informationen enthalten:
- Art, Umfang & Zweck der Daten: Welche Daten werden durch das Produkt oder den Dienst erzeugt (z.B. Nutzungsdauer, Temperatur)? Werden sie für eigene Zwecke oder durch Dritte genutzt und wofür?
- Art der Datenerzeugung: Werden die Daten kontinuierlich und in Echtzeit oder nur gelegentlich erzeugt und gesammelt?
- Identität des Dateninhabers: Vollständiger Name, Anschrift und eine effektive Kontaktmöglichkeit (z.B. E-Mail) des Dateninhabers. Als Dateninhaber gilt laut Verordnung die juristische oder natürliche Person, die das Recht oder die Pflicht sowie die Fähigkeit hat, die Kontrolle über die Nutzung der erzeugten Daten auszuüben. Dies ist in der Regel der Hersteller oder der Anbieter des verbundenen Dienstes.
- Informationen zur Datenspeicherung: Es muss darüber informiert werden, ob Daten auf dem Gerät oder auf einem entfernten Server gespeichert werden, einschließlich der beabsichtigten Dauer der Speicherung.
- Anleitung zu Nutzerrechten: Eine klare Erklärung, wie der Kunde auf seine Daten zugreifen, sie löschen oder an ein anderes Unternehmen weitergeben lassen kann.
- Hinweis auf das Beschwerderecht: Die Information, dass der Nutzer das Recht hat, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
- Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse: Es muss angegeben werden, ob der Dateninhaber Inhaber von Geschäftsgeheimnissen ist, die in den generierten Daten enthalten sind.
- Vertragsdauer: Die Information muss die vorgesehene Dauer des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem Dateninhaber beinhalten, der die Nutzung des Produkts oder des verbundenen Dienstes regelt.
Eine allgemeine Datenschutzrichtlinie Ihres Unternehmens genügt diesen Anforderungen nicht.
Wir bitten Sie, Ihre Produktdaten für alle relevanten Artikel umgehend zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie: Produkt-Feeds, die nach diesem Datum die neuen Pflichtfelder nicht korrekt ausweisen, werden wir in Zukunft ablehnen. Wir behalten uns zudem vor, bereits gelistete Produkte, die diesen gesetzlichen Transparenzpflichten nicht nachkommen, von der Plattform zu entfernen.
Kundenanfragen, die den Auskunftsanspruch zu den von vernetzten Produkten oder verbundenen Diensten erzeugten Daten betreffen, werden wir zur Bearbeitung an Sie bzw. den von Ihnen hinterlegten Dateninhaber weiterleiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation bei der Umsetzung dieser wichtigen gesetzlichen Vorgaben und zur Stärkung des Vertrauens unserer gemeinsamen Kunden.
Bei Fragen nutzen Sie bitte zeitlich unabhängig den Self-Service im Competence Center. Hier finden Sie eigenständig Informationen zu den wichtigsten Anliegen. Digital und jederzeit abrufbar. Sie sind im Competence Center nicht fündig geworden? Dann nutzen Sie für Ihre individuellen Anfragen bitte den Partner Request.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Conrad Marketplace Team