Informationen zur Batterieverordnung und E-Invoicing

Partnerinfo Spezial

Informationen zur Umsetzung der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542)

Was besagt die Verordnung?

Die Batterieverordnung sieht für Verkäufer von Batterien gemäß Artikel 74 Absatz 5  erweiterte Informationspflichten vor:
 

“Die vom Hersteller gemäß Artikel 56 Absatz 4 Buchstaben a bis d getragenen Kosten werden für den Endnutzer an der Verkaufsstelle einer neuen Batterie getrennt ausgewiesen.”
 

Hersteller sind im Rahmen ihrer erweiterten Verantwortung verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung von Altbatterien zu tragen. Diese ausweispflichtigen Kosten umfassen gemäß Art. 56 Abs. 4 BattVO:
 

  • Kosten für die getrennte Sammlung, den Transport und die Behandlung von Altbatterien (unter Berücksichtigung etwaiger Erlöse aus Wiederverwendung/Recycling).
  • Kosten für Erhebungen zur Zusammensetzung gemischter Siedlungsabfälle.
  • Kosten für die Bereitstellung von Informationen zur Abfallvermeidung und Entsorgung.
  • Kosten für die Erhebung und Übermittlung relevanter Daten an Behörden.
     

Art. 74 Abs. 5 BattVO regelt nun, dass diese Kosten vom Hersteller nicht nur getragen werden müssen, sondern dass diese  “an der Verkaufsstelle einer neuen Batterie getrennt für den Endnutzer ausgewiesen werden müssen.”

Diese Verpflichtung tritt am 18.08.2025 in Kraft.

Wie können Sie als Marketplace Partner Ihren Informationspflichten gemäß Art. 74 Abs. 5 BattVO bei Conrad ab dem 18.08.2025 nachkommen?

Wir werden auf der PDP folgenden Absatz verlinken:

Informationen über Kosten gemäß Artikel 74 Absatz 5 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542):

Preise für von Conrad angebotene Artikel (gekennzeichnet mit “Verkauf durch: Conrad Electronic”) enthalten im Durchschnitt 1,00 €/kg gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeitrag zur Deckung der Kosten für Sammlung, Verwertung und Information gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542).

Informationen gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung für Artikel, die von dritten Anbietern (“Händlern”) auf dem Marketplace angeboten werden, finden Sie auf der jeweiligen Sellerpage des Händlers.

Um die Informationen auf Ihrer Sellerpage darstellen zu können, haben wir für Sie in Mirakl ein neues Freifeld “Angaben zur Batterieverordnung” im Bereich Shop / Mein Konto / Abschnitt “Weitere Informationen” bereitgestellt.

Hier können Sie Angaben zu den enthaltenen Umweltbeiträgen machen.
Diese Information wird dann auf Ihrer Sellerpage für die Kunden angezeigt.

Wir beobachten die Entwicklung und ständige Rechtsprechung zu dieser Verordnung und behalten uns vor, die oben beschriebene Lösung bei Bedarf anzupassen.

Informationen zu Feldänderungen im E-Invoice Kontext

Ab dem 21. Juli 2025 werden wir elektronische Kunden-Rechnungen generieren. Dies hat zur Folge, dass im Mirakl-Auftrag zwei unterschiedliche Felder mit Rechnungsnummern belegt werden:
 

  • cps-invoice-ID: In diesem Feld wird die Rechnungsnummer für E-Rechnungen hinterlegt, die von uns für Verkäufe auf conrad.de an Kunden mit deutscher USt-ID von Sellern mit deutscher USt-ID erstellt werden.
  • wps-invoice-ID: Dieses Feld wird weiterhin die Rechnungsnummern für grenzüberschreitende Aufträge enthalten, die von CPS erzeugt werden.
     

Diese Regelung findet analog auch auf Gutschriften Anwendung:
 

  • cps-credit-notes-id: Dieses Feld ist für Stornorechnungen/Gutschriften zu E-Rechnungen vorgesehen.
  • wps-credit-notes-id: Dieses Feld ist für Stornorechnungen/Gutschriften zu grenzüberschreitenden Aufträgen vorgesehen.
     

Bei Fragen nutzen Sie bitte zeitlich unabhängig den Self-Service im Competence Center. Hier finden Sie eigenständig Informationen zu den wichtigsten Anliegen. Digital und jederzeit abrufbar. Sie sind im Competence Center nicht fündig geworden? Dann nutzen Sie für Ihre individuellen Anfragen bitte den Partner Request.
 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Marketplace Team