Neue AGB V4.3.11 ab 30.06.2025 14-tägiges Rückgaberecht & verpflichtender Lieferschein
Sehr geehrte/r Conrad Marketplace Geschäftspartner/innen,
wir möchten Sie heute über zwei wichtige Neuerungen informieren, die das Einkaufserlebnis für unsere Kunden verbessern und die Abwicklung auf unserem Marktplatz optimieren werden. Diese werden ab Montag, den 30. Juni 2025 in Kraft treten und Bestandteil der neuen AGB sein.
Um unseren Kunden im Onlineshop ein konsistentes Kundenerlebnis zu gewährleisten, führen wir ab dem 30. Juni 2025 ein 14-tägiges Rückgaberecht für alle Kunden ein. Dies bedeutet, dass Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht haben, deren Rückgabe zu beantragen, sofern die Ware den Mindestanforderungen aus Anlage 6 der neuen AGB (letzte Seite) entspricht.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahme das Vertrauen der Kunden in unseren Marktplatz stärkt und zu einer höheren Kundenzufriedenheit führt. Für Sie als Verkäufer bedeutet dies, dass Sie sich auf die Bearbeitung der Rücksendungen gemäß den neuen Richtlinien einstellen sollten.
Lieferschein wird verpflichtend
Des Weiteren wird die Beilage eines Lieferscheins zu jeder Sendung verpflichtend. Insbesondere im B2B-Bereich ist die Zuordnung der Sendung zum Auftrag ohne Lieferschein in den Wareneingängen unserer Kunden oft nicht möglich. Dies führt zu unnötigen Verzögerungen und einem erhöhten administrativen Aufwand auf Kundenseite.
Die konsequente Beilage des Lieferscheins wird diesen Prozess erheblich vereinfachen und zu einem reibungsloseren Ablauf im Wareneingang Ihrer Geschäftskunden beitragen. Bitte stellen Sie sicher, dass ab sofort jeder Lieferung ein Lieferschein beiliegt, der den vorgegebenen Kriterien aus Abschnitt C. Absatz 3.3 c) entspricht.
Widerspruch und Kündigung
Sie haben die Möglichkeit, diesen neuen Richtlinien bis Freitag, den 27. Juni 2025, zu widersprechen. Ein fristgerecht eingegangener Widerspruch führt automatisch zur Kündigung Ihres Vertragsverhältnisses. Bitte beachten Sie, dass die neuen Kriterien ab dem 30. Juni 2025 in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Sollten Sie widersprechen, sind Sie im Anschluss daran verpflichtet, Ihr Vertragsverhältnis ordnungsgemäß zu kündigen
Einreichung des Widerspruchs:
Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch über das kommunizierte Google Formular ein.
Hinweis zur Kündigungsbestätigung in Mirakl:
Die Wirksamkeit der Kündigung ist unabhängig von der (später erforderlichen) Bestätigung der neuen AGB in Mirakl. Diese Bestätigung dient lediglich der Abwicklung laufender Bestellungen, und die entsprechende Checkbox kann aus technischen Gründen nicht deaktiviert werden.
Bei Fragen nutzen Sie bitte zeitlich unabhängig den Self-Service im Competence Center. Hier finden Sie eigenständig Informationen zu den wichtigsten Anliegen. Digital und jederzeit abrufbar. Sie sind im Competence Center nicht fündig geworden? Dann nutzen Sie für Ihre individuellen Anfragen bitte den Partner Request.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Marketplace Partner Success Team
Zusammenfassung der Termine und Details
Aktion |
Datum |
Details |
---|---|---|
Verpflichtendes Rückgaberecht |
Montag, 30.06.2025 |
Ab diesem Datum gibt es ein verpflichtendes 14-tägiges Rückgaberecht |
Verpflichtende Beilage von Lieferscheinen |
Montag, 30.06.2025 |
Ab diesem Datum müssen Lieferscheine mit vorgegebenen Kriterien beigelegt werden. |
Frist für Widerspruch |
Freitag, 27.06.2025 |
Widerspruch führt automatisch zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. |
Einhaltung neuer Kriterien bei keinem Widerspruch |
Ab Montag, 30.06.2025 |
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, müssen die neuen Kriterien ab diesem Datum eingehalten werden. |
Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Frist |
Nach Freitag, 27.06.2025 |
Nach der Widerspruchsfrist muss der Seller den Vertrag ordnungsgemäß kündigen, wenn er nicht mit den neuen Kriterien einverstanden ist. |
Einreichung von Widerspruch |
Bis Freitag, 27.06.2025 |
Für einen Widerspruch gegen die neue Marketplace AGB Version V4.3.11 nutzen Sie bitte ausschließlich das kommunizierte Google Formular. |
Wirksamkeit der Kündigung |
Unabhängig von Mirakl-Bestätigung |
Die Wirksamkeit der Kündigung ist unabhängig von der Bestätigung in Mirakl. Die Bestätigung in Mirakl dient lediglich der Abwicklung laufender Bestellungen und die Checkbox kann aus technischen Gründen nicht deaktiviert werden. |