Dezember 2024
Neuigkeiten im Dezember
Sehr geehrte/r Conrad Marketplace Geschäftspartner/innen,
das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und wir möchten uns bei Ihnen für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Die Herausforderungen und Chancen in verschiedenen Bereichen haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, starke Partnerschaften zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Daran möchten wir im neuen Jahr anknüpfen und werden den Marketplace und unsere Services weiter ausbauen. Für eine erfolgreiche Zukunft sehen wir dabei unter anderem die Fokussierung auf die Zufriedenheit unserer gemeinsamen B2B-Kunden, den Ausbau der Datenqualität der Produkte auf dem Conrad Marketplace und den Ausbau digitaler Services.
Wir wünschen Ihnen bereits jetzt einen erfolgreichen Jahresausklang und einen gelungenen Start ins Jahr 2025. Für Sie persönlich wünschen wir Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage, Gesundheit und Zufriedenheit.
Bestellannahme und eventuelle Shop-Schließung
In dem Zeitraum von 23.12.2024 bis 03.01.2024 sind folgende reguläre Arbeitstage außerhalb Samstag / Sonntag / bundesweite Feiertag gesetzt:
- Montag, 23.12.2024
- Freitag, 27.12.2024
- Montag, 30.12.2024
- Dienstag, 31.12.2024
- Donnerstag, 02.01.2025
- Freitag, 03.01.2025
Sollten Sie über diese Tage Betriebsurlaub planen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1
Sie lassen Ihren Shop offen und erhöhen die Versandvorlaufzeiten Ihrer Offers für diesen Zeitraum entsprechend um die Tage Ihres Betriebsurlaubs.
Wir werden seitens Conrad den Zeitraum der automatischen Löschung von Bestellungen temporär (bis 10.01.2024) von 5 Tagen auf 10 Tage erhöhen. So haben Sie mehr Zeit zur Annahme von Bestellungen.
Möglichkeit 2
Sie schließen Ihren Shop über den Zeitraum Ihres Urlaubs mit der Voraussetzung, alle bis dahin eingegangenen Aufträge und Kundennachrichten bearbeitet zu haben.
Eine temporäre Schließung können Sie in Ihrem Mirakl-Konto eigenständig vornehmen:
Menüpunkt Einstellungen => Shop unter “Geschlossen von bis”:
Allgemeine Infos und Anforderungen zum Funkanlagengesetz (FuAG)
Das Funkanlagengesetz (FuAG) ist ein wichtiger Baustein für den Schutz der Verbraucher und die Gewährleistung einer störungsfreien Nutzung des Funkfrequenzspektrums. Es legt fest, welche Anforderungen Funkanlagen erfüllen müssen, bevor sie auf dem Markt angeboten werden können. Sowohl Hersteller als auch Händler tragen eine hohe Verantwortung dafür, dass ihre Produkte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören unter anderem die CE-Kennzeichnung und die Erstellung technischer Dokumentationen.
Die Umsetzung des Funkanlagengesetzes betrifft alle Produkte, die ab dem 28.12.2024 neu auf dem Conrad Marketplace in allen Ländern angelegt werden. Das Pflegen entsprechender technischer Merkmale ist für eine rechtlich konforme Darstellung erforderlich.
Alle wichtigen Infos zum FuAG finden Sie in unserem Competence Center:
- Allgemeine Übersicht zu Produktlisting-Richtlinien
- Welche Daten müssen Sie hinsichtlich des FuAG pflegen und an Conrad übermitteln?
Versandvorlaufzeit
Bei der Einstellung der Versandvorlaufzeit haben Sie in Ihrem Angebots-Feed die Möglichkeit bei taggleichem Versand 0 (Null) Tage zu übermitteln. Diese Möglichkeit nutzen Sie bitte nur, wenn Sie den Versand bis 17 Uhr des gleichen Tags ermöglichen können. Andernfalls übermitteln Sie eine höhere Versandvorlaufzeit.
Korrekte Tracking IDs
Bitte beachten Sie, dass Sie Bestellungen erst auf “Versandt” setzen dürfen, wenn die vollständigen und korrekten Tracking-Informationen (Tracking IDs) zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können. Vorläufige Eingaben (wie z.B. “-” / “12345” oder weitere) sind nicht erlaubt. Anhand der Tracking Validation können wir eventuelle Verstöße erkennen.
Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf die Versandvorlaufzeiten (Leadtime-to-ship) entsprechend anzupassen.